Normalerweise benötigen Photovoltaik-/Solaranlagen keine Baugenehmigung soweit es sich um kleinere Aufdach-Anlagen von Privatleuten handelt. Dies kann jedoch aufgrund von örtlichen Bebauungsplänen oder sonstigen örtlichen Gegebenheiten eventuell auch baurechtlich anders geregelt sein.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, in kritischen Fällen eine Bauanzeige bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
Eine Bauanzeige nimmt die Behörde in die Pflicht. Die Behörde muss dann definitiv feststellen, ob eine Anlage genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist.
Bei dem Wunsch eine Solaranlage einzubauen sollte beachtet werden, dass der nachbarliche Schutz gewährleistet ist. In kritischen Bereichen könnten sich gegebenenfalls nachbarliche Einwände ergeben, weil die Anlage spiegelt oder Blendungsgefahr für die umliegende Bebauung besteht. In diesem Fall müsste eine eventuelle Blendungsgefahr mit der entsprechenden Messtechnik überprüft werden.
Zu beachten ist auch die Bepflanzung (Bäumen etc.) in der Nachbarschaft. Es kann kein Nachbar gezwungen werden, seine Bäume zu stutzen, damit die benötigte Sonneneinstrahlung gewährleistet ist. Es ist auch auf die nachwachsende Bepflanzung insbesondere der Bäume zu beachten. Dies kann wesentlich Einfluss auf die Sonneneinstrahlung und damit die Wirksamkeit der Photovoltaik/Solaranlagen bedeuten.
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